Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Staplerschulung Altwasser
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Staplerschulung Altwasser und ihrer Kunden über das Erbringen von Lehrgangsleistungen. Andere Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
§2 Zustandekommen eines Vertrages
Preise, Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen sind zum Zeitpunkt der Anmeldung im jeweiligen Angebot der Staplerschulung Altwasser aufgeführt. Alle Seminaranmeldungen müssen online oder schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bei der Anmeldung zur Ausbildung im eigenen Betrieb wird nach Eingang der Anmeldung in gemeinsamer Absprache ein Termin festgesetzt. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der Einladung oder der Bestätigung beim Kunden zustande.
§3 Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühren sind in voller Höhe spätestens 7 Werktage nach Beendigung des Lehrganges fällig. Erst nach Eingang der Zahlung erhält der Kunde den/die Ausweis/e überreicht. Die Lehrgangsgebühren für Schulungen von Privatpersonen in unseren Schulungsräumen sind direkt im Anschluß an den Lehrgang fällig. Nicht in den Preisen enthalten sind Unterbringungs-, Reise- und Verpflegungskosten für die Teilnehmer.
§4 Schulungsunterlagen
Die Staplerschulung Altwasser stellt den Teilnehmern, soweit erforderlich, Unterlagen zur Verfügung. Diese werden den Teilnehmern im Rahmen der Ausbildung zur persönlichen Verwendung ausgehändigt. Die Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Staplerschulung Altwasser weder vervielfältigt, geändert, verarbeitet, verbreitet, weitergegeben oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
§5 Haftung
Die Staplerschulung Altwasser haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von der Staplerschulung Altwasser zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§6 Schulungs- und Terminänderungen
Die Staplerschulung Altwaser behält sich vor, Lehrgänge / Seminare zeitlich oder räumlich zu verändern und gegebenenfalls abzusagen, wenn eine wirtschaftliche Durchführung durch besondere Umstände nicht möglich ist. Bei Ausfall der Lehrgänge / Seminare werden Ersatztermine angeboten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen der Veränderung oder Absage des Lehrganges können daraus nicht abgeleitet und geltend gemacht werden. Der Kunde ist berechtigt, bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn durch schriftliche Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten. Für jeden späteren Rücktritt vom Lehrgang ist die Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Staplerschulung Altwasser.
§7 Datenschutz
Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.
§8 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und die Staplerschulung Altwasser verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung in schriftlicher Form anzustreben.
Gerichtsstand ist Ahlen (Westfalen)
Stand 2009
