Staplerschein-Ausbildung Informationen
Wer darf fahren:
Als Fahrer von Flurförderzeugen dürfen nur Personen eingesetzt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung mit einem Staplerschein nachweisen können.
Außerdem benötigt man eine schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers.
Die Eignungsprüfung
Die körperliche Eignung wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt (G25 Untersuchung). Wichtig sind z.B. ausreichende Sehschärfe, gutes räumliches Sehvermögen, gute Reaktionsfähigkeit und Beweglichkeit der Gliedmaße.
Die geistige und charakterliche Eignung ist z.B. die Fähigkeit, Signale zu erlernen, umsetzen und anwenden zu können.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann an einer Staplerschulung teilnehmen und somit ein qualifizierter Staplerfahrer werden.
Das sagen die Vorschriften:
Auszug aus BGV D27:
§ 7 Abs. 1:
"Fahrer von Gabelstaplern sind für diese Tätigkeit z. B. ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. "
Ein Unternehmer hat also dafür Sorge zu tragen, dass die in seinem Betrieb eingesetzten Gabelstapler nur von dazu befähigten Personen bedient werden. Diese Fahrer benötigen außerdem eine schriftliche Beauftragung des Unternehmers. Wir helfen Ihnen gerne bei dieser Aufgabe.
Jährliche Unterweisung
Sicherheit am Arbeitsplatz bedeutet u. A. auch, dass jeder Fahrer von Flurförderzeugen mindestens einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung von seinem Unternehmen bekommen muss, dies gilt ebenso für Mitarbeiter, die in einer Arbeitnehmerüberlassung angestellt sind.
Einmalige Ausbildung reicht nicht.
Auch hier ein Auszug der Vorschriften:
Der einmalige Abschluss einer Gabelstapler-Ausbildung ist nicht ganz ausreichend, um im Alltag einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Nach den Vorschriften der BGV A1 §4 gilt Folgendes:
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Auch eine Gabelstaplerausbildung soll also jedes Jahr aufgefrischt werden. Wir bieten Ihnen an, diese vorgeschriebene, jährliche Unterweisung inhouse durchzuführen. Unser Lehrprogramm mit immer aktuellen Themen garantiert dabei einen hohen Stand an Sicherheit und Information, so bleibt die Staplerschein ausbildung Ihrer Mitarbeiter auf einem hohen Niveau. Ebenso können wir diese Kurse auch bei uns im Hause durchführen, wir richten uns da nach Ihren Wünschen.
Hier sehen Sie einige Bilder einer Staplerausbildung:
Stufe 1: einfache Fahrübungen, hier mit einem Schubmaststapler

Stufe 2: einfaches Stapeln von Paletten, möglichst genaues Absetzen.



Stufe 3: kombiniertes Üben von vorsichtigem Fahren und präzisem Absetzen von Ladungen.



